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Arthur W. Borens - E-Business-Experte

Steuer-Info

Mit cleverem Projekt-Leasing vermeiden Sie manche Konfusion in der Buchhaltung

Mit cleverem Leasing vermeiden Sie
Konfusion in der Buchhaltung

Aus Sicht des Buchhalters in Ihrem Unternehmen haben Leasingverträge folgende Vorteile:

  • Leasingraten sind als Betriebsausgaben voll absetzbar.
  • Bilanzneutralität; Leasingobjekte erscheinen nicht in der Bilanz des Leasingnehmers.
  • Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad bleiben unverändert.

Dies bedeutet, dass Sie lediglich die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben buchen müssen. Das Splitten des Projektes in viele Einzelteile und damit verbundene, mehrfache Buchungen und Abschreibungen für unterschiedliche Gegenstände und Leistungen entfallen im Vergleich zum Kauf komplett.

Auch für Unternehmen, die nicht bilanzieren, gilt: Je Leasingrate eine Buchung, das wars!

 

Beispiele für Nutzungs- und Abschreibungzeiten bei Kauf:

  • Büroausstattung: Abschreibung auf 10 Jahre, geringwertige Güter bis 150 bzw. 410 EUR netto sofort, alternativ auch Zusammenfassung von Gütern zwischen 150,01 und 1.000 EUR als Sammelposten auf 5 Jahre.
  • Büromöbel: 13 Jahre
  • Software, Drucker, PC: 3 Jahre
  • Kopierer: 7 Jahre
  • Faxgerät: 6 Jahre

Sie sehen, wie unterschiedlich und für Laien kompliziert diese Abschreibungszeiten sind. So müssten Sie das Projekt in viele Teile zerlegen und die Abschreibungen einzeln buchen. Die hohen Anfangsinvestitionen führen also keinesfalls sofort zur vollen steuerlichen Wirksamkeit und damit zur adäquaten Entlastung. Vielmehr stottert sich der Steuervorteil über viele Jahre zusammen.

So haben Sie zwar auch das gleiche Projekt bekommen, wie beim Leasing, müssen aber mit deutlichen Einschränkungen bei den verfügbaren Finanzmitteln klarkommen.

Fazit: Ein Projekt kaufen und sofort komplett bezahlen ist wohl nur die zweit- oder drittbeste Lösung.

 

 

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